Limburger Zeitung

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Tätowierfarben: Mindestanforderungen und teste mich

Tätowierfarben enthalten Pigmente und Zusatzstoffe. Gemäß den Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) dürfen Tätowierfarben bei Zweifeln an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht verwendet werden. Stoffe oder Gemische für Tätowierzwecke sind in der REACH لائحة Verordnung . geregelt [entry 75 of Annex XVII of the REACH Regulation (Regulation (EC) No 1907/2006)]. Allerdings gibt es noch keine verbindlichen Standards, nach denen auch die Sicherheitsbewertung von TAT-Tinten durchgeführt werden muss. Auch fehlen geeignete Testmethoden und Daten zur Bewertung von Gesundheitsrisiken. Zum Beispiel ist wenig über die Nebenwirkungen bekannt, die mit der Injektion von Tätowierfarben in die Haut verbunden sein können, oder über die möglichen Auswirkungen, die in anderen Organen auftreten können. Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Mindestanforderungen an Tätowierfarben sowie Prüfverfahren für Hersteller und Händler entwickelt, die in erster Linie für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.

Für die dargestellten toxikologischen und analytischen Mindestanforderungen stehen bereits Prüfmethoden zur Verfügung, die sofort angewendet werden können. Darüber hinaus weist das BfR auf Anforderungen hin, für die weiterer Forschungsbedarf besteht bzw. Methoden entwickelt werden müssen, die also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einsatzbereit sind. Die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen des BfR sollen die Grundlage für die Einschätzung der zukünftigen Gesundheitsrisiken von Tätowierfarben schaffen und einen umfassenden Konsultationsprozess mit allen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit anstoßen. Da Pigmente den Hauptbestandteil von Tätowierfarben ausmachen, sind sie für die Bewertung von Gesundheitsrisiken zum Schutz der Verbraucher besonders wichtig. Daher hat das BfR die Farbstoffe in dieser Stellungnahme speziell berücksichtigt. Das Institut geht davon aus, dass durch die Anwendung der hier beschriebenen betriebsfähigen Mindestanforderungen das Schutzniveau für tätowierte Menschen gegenüber der aktuellen Situation deutlich erhöht werden kann. Andererseits sollen die Mindestanforderungen helfen, Tattoo-Pigmente zu erkennen, die nicht zum Tätowieren geeignet sind. Andererseits wird durch die Verwendung von Farbstoffen, die die toxikologischen Mindestanforderungen erfüllen, das Gesundheitsrisiko nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik reduziert. Aufgrund fehlender Daten gibt das BfR derzeit jedoch keine Anwendungsempfehlungen ab.

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Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Website des BfR: https://www.bfr.bund.de/cm/349/tattoo-tinten-minimum-requirements-and-test-methods.pdf

Die BfR-Studie finden Sie auch auf Open Agrar: https://doi.org/10.17590/20211014-085829

Weitere Informationen und Meinungen des BfR zu Tätowierfarben und Tätowierungen: https://www.bfr.bund.de/ar/a-z_index/tattoo-130164.html#fragment-2

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Deutschland. Das BfR berät Bund und Länder in Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die mit seinen Prüfungsaufgaben eng verbunden sind.


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