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Wichtige Dinge, die Sie wissen sollten, wenn Sie planen, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen

Deutschland wurde kürzlich aufgrund seiner Stabilität als das fünftbeste Land der Welt für einen Umzug eingestuft Wirtschaftund Beschäftigungsmöglichkeiten hohe Bildung das System. zu arbeitende Fachkräfte Job finden und drin wohnen DeutschlandDas neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 2. März 2020 in Kraft getreten ist, hat das Verfahren einfacher als bisher gemacht.

Wenn Sie nach Deutschland ziehen möchten, benötigen Sie ein Aufenthaltsvisum, um dort zu arbeiten, zu studieren oder sich dauerhaft aufzuhalten. Laut Auswärtigem Amt benötigen Sie für längerfristige Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck ein nationales Visum, das bis zu einem Jahr ausgestellt werden kann. Nach der Einreise nach Deutschland müssen Visuminhaber grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt zwei Arten von Aufenthaltstiteln: befristete und unbefristete. Während ersteres nur einen befristeten Aufenthalt in Deutschland erlaubt, erlaubt letzteres einen dauerhaften Aufenthalt; Sie können das Land auch frei verlassen und zurückkehren.

Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sind sehr streng, daher sind fortgeschrittene Deutschkenntnisse erforderlich. (Foto: Pexels)

Beachten Sie jedoch, dass dies anders ist als die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, die erst nach acht Jahren Aufenthalt und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen beantragt werden kann.

Die deutsche Niederlassungserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird meist Personen erteilt, die eine Aufenthaltserlaubnis für einige Jahre erhalten haben oder Inhaber der Blauen Karte EU sind (die Hochqualifizierten erlaubt, in Deutschland zu arbeiten). Sie müssen nachweisen, dass sie mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Arbeit genehmigt hat und dass sie Steuern und notwendige Beiträge an die Regierung gezahlt haben. Außerdem sind die Anforderungen an die Deutschkenntnisse sehr hoch, sodass Sie über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügen müssen.

Einwanderungsbild

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben, können Sie das Kinder Ehemann/Ehefrau darf mitkommen. Sie erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis und können nach einigen Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in Indien unter india.diplo.de/in-en oder schengenvisainfo.com/.

Bedarf:

Sie müssen genug verdienen, um sich und Ihre Familie zu ernähren, ohne öffentliche Gelder zu verwenden.
Sie sollten einen Wohnraum haben, der groß genug ist, um Sie und Ihre Familienmitglieder unterzubringen.
Sie müssen während Ihres Aufenthalts und Ihrer Tätigkeit in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
– Sie haben während Ihres Aufenthaltes in Deutschland in einer Ihrer Qualifikation bzw. Ihrem Zeugnis entsprechenden Stelle gearbeitet.
Sie sprechen Deutsch mindestens auf dem Niveau B1, gemessen am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Kultur sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung müssen Sie mit dem Bestehen des Tests „Leben in Deutschland“ nachweisen.

Einwanderung nach Deutschland Erstellen Sie eine Liste aller Unterlagen, die für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland erforderlich sind. (Foto: Pexels)

Dokumentenüberprüfungsliste:

  1. Ihr Pass.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis)
  3. Ein aktuelles Passfoto. 35 mm x 45 mm weißer Hintergrund.
  4. Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung.
  5. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, senden Sie eine Bestätigung Ihres Leistungserbringers.
    Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Versicherungspolice ein und weisen Sie die Beitragszahlung nach.
  6. Nachweis über Sozialversicherungsbeiträge.
  7. Nachweis über Einkommen und finanzielle Stabilität:
    Kontoauszüge, wenn Sie Angestellter sind
    Die Steuer wird zurückerstattet, wenn Sie Freiberufler oder Selbständige sind.
  8. Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie benötigen ein anerkanntes Zeugnis, das mindestens das Niveau B1 aufweist.
  9. Wenn Sie Arbeitnehmer sind: der Arbeitsvertrag zusammen mit:
    Gehaltsabrechnung der letzten sechs Monate.
    – Arbeitsbescheinigung, ausgestellt vom Arbeitgeber innerhalb der letzten 14 Tage.
    Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung.
  10. Wenn Sie Freiberufler oder Selbstständiger sind:
    – Ihr vollständiger Prüfbericht und der letzte Steuerbescheid. Die Prüfung muss von einem Berufsangehörigen, wie einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer, durchgeführt werden.
    Rentenanspruchsbescheid (wenn Sie Rentner sind).
  11. Nachweis Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland. Das beinhaltet:
    Adressregistrierungszertifikat (Meldebestätigung).
    Mietvertrag oder Pachtvertrag vom Eigentümer.
    Nachweis eines deutschen Hochschulabschlusses oder Berufszeugnisses (falls vorhanden).
    Ihre Heiratsurkunde (wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind).
    Ihre Berufserlaubnis (wenn Sie als hochqualifizierter Arbeitnehmer gelten).
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Bewerbungsprozess

Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor ihrem vorläufigen Ablaufdatum beantragen. Für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis müssen Sie Ihre örtliche deutsche Ausländerbehörde aufsuchen, um einen Termin zu vereinbaren, das Formular abzuholen, auszufüllen und einzureichen, um sicherzustellen, dass die oben genannten Dokumente vorhanden sind. Sie werden erneut kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren, bei dem Sie alle Unterlagen zur Prüfung benötigen.

Während des Termins werden Sie auch zu Ihrer Bewerbung befragt. Wenn Sie als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen eine Erlaubnis beantragen, muss Ihr Ehepartner mit Ihnen zur Anhörung kommen.

Aufwand

Die Genehmigungsgebühren sind wie folgt:

Für Facharbeiter beträgt die Gebühr 113 € oder 9.641 INR.
Für Freiberufler oder Selbstständige beträgt die Gebühr 124 € oder 10.582 INR.
Für hochqualifizierte Fachleute beträgt die Gebühr 147 € oder 12.544 INR.

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