Limburger Zeitung

Deutsche und europäische Nachrichten, Analysen, Meinungen und aktuelle Nachrichten des deutschen internationalen Senders.

medmix gewinnt deutsche Patentverletzungsklage gegen Kettenbach/Xinial Zahnmischsystem

medmix gewinnt deutsche Patentverletzungsklage gegen Kettenbach/Xinial Zahnmischsystem



medmix hat in einem deutschen Patentverletzungsverfahren gegen das Dentalmischsystem Kettenbach/Xinial einen großen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) stellte am 1. Februar 2024 in einem Berufungsurteil fest, dass das Zahnmischsystem Kettenbach/Xinial den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix verletzt (Az.: I-15 U 17/23). ). Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Patentstreit, der nach der Einführung des Dentalmischsystems Kettenbach/Xinial im Jahr 2021 begann.

Deutsche einstweilige Verfügung – jetzt vollstreckbar

Das deutsche Patentverletzungsurteil gegen die Kettenbach GmbH & Co. KG und XINIAL Systems GmbH & Co. KG ist nun vorläufig vollstreckbar und beantragt eine sofortige einstweilige Verfügung, mit der Kettenbach/Xinial die Herstellung des rechtsverletzenden Dentalmischsystems (Kartuschen und Mischspitzen) in Deutschland untersagt wird. Und vom Anzeigen und Verkaufen des verletzenden Systems in oder von Deutschland aus. Daher ist es Kettenbach und Xinial auch nicht möglich, die Gegenmischanlage in Deutschland herzustellen, und zwar nicht nur für inländische Kunden, sondern auch für den Export an internationale Kunden in anderen Ländern.

Gemäß dem am 1. Februar verkündeten deutschen Urteil muss Kettenbach/Xinial außerdem eine detaillierte Darstellung der rechtsverletzenden Handlungen vorlegen, das rechtsverletzende Dentalmischsystem von allen seinen deutschen und internationalen Geschäftskunden zurückrufen und Kettenbach/Xinial außerdem die rechtsverletzenden Produkte vernichten in ihrem Besitz. Das Gericht verurteilte Kettenbach/Xinial außerdem zur Zahlung von Schadensersatz für diese Verstöße. Das Düsseldorfer Landgericht ließ die Revision nicht zu. Kettenbach/Xinial legte jedoch Berufung ein und erhob gegen die Nichtzulassungsbeschwerde des Gerichts Beschwerde („Unzulässigkeitsbeschwerde“).

Die Gültigkeit des europäischen Patents EP2485852B1 für medmix wurde bisher bereits durch das Europäische Patentamt (EPA) im Einspruch und in der Beschwerde sowie durch ein Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG) bestätigt. Gegen das jüngste Urteil legt Xinial Berufung ein.

Siehe auch  Faktencheck fabriziert Das Cover eines deutschen Satiremagazins zeigt eine Karikatur des Ukrainers Selenskyj

US-Fall – Laufend

Auch medmix hat in New York Klage gegen das Zahnmischsystem Kettenbach/Xinial eingereicht. Es wird erwartet, dass der New Yorker Fall Anfang 2025 verhandelt wird, um die Behauptungen von Kettenbach wegen falscher Werbung und von Kettenbach/Xinial begangener Markenverletzung zu klären. Xinial reichte beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) eine separate Nichtigkeitsklage gegen das US-Medmix-Patent ein. medmix hat in den Vereinigten Staaten Berufung gegen die Nichtigkeitsentscheidung eingelegt.

Medmix Schweiz AG Weltweit spezialisiert auf feste Mischkanülen, Kartuschen und Dispenser für den Dentalbereich. Echte MIXPAC-Spitzen sind an dem auf dem Karabiner eingeprägten MIXPAC-Namen und dem CANDY COLOR-Qualitätssiegel zu erkennen.

Über Medimix

medmix ist ein weltweit führender Anbieter hochpräziser Verabreichungsgeräte. Wir halten führende Positionen im Gesundheits-, Verbraucher- und Industriemarkt. Unsere Kunden profitieren von unserem Engagement für Innovation und technologischen Fortschritt, das zu über 900 aktiven Patenten geführt hat. Unsere 14 Produktionsstandorte weltweit gepaart mit unserem leidenschaftlichen und sehr erfahrenen Team von rund 2.700 Mitarbeitern bieten unseren Kunden kompromisslose Qualität, Nähe und Schnelligkeit. Medmix hat seinen Hauptsitz in Baar, Schweiz.

Unsere Aktien werden an der Schweizer Börse SIX (SIX: MEDX) gehandelt. Für weitere Informationen besuchen Sie www.medmix.swiss.

Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Prognosen über finanzielle Entwicklungen, Marktaktivitäten oder zukünftige Leistungen von Produkten und Lösungen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen können sich aufgrund bekannter oder unbekannter Risiken und verschiedener anderer Faktoren ändern, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Leistungen erheblich von den hier gemachten Aussagen abweichen.