Limburger Zeitung

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Deutsche NGOs drängen im Rechtsstreit mit der Auto- und Gasindustrie auf einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor 2030

NGOs Umweltaktion Deutschland (DUH) und Greenpeace Deutschland Rechtsweg beschreiten Gegen die Autohersteller BMW, Mercedes Benz, Volkswagen und Wintershall Dea Gas- und Ölkonzern wegen ihres Einflusses auf den globalen Klimawandel. Auf Grundlage des jüngsten richtungsweisenden Klimaurteils des Verfassungsgerichts des Landes wollen die NGOs Unternehmen zwingen, die klimafreundliche Transformation ihrer Geschäftstätigkeit zu beschleunigen. Sie fordern, dass das Auto mit Verbrennungsmotor bis 2030 aus dem Verkehr gezogen wird und Wintershall Dea spätestens ab 2026 die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder stoppt.

„Es ist an der Zeit, dass wir endlich die Beamten zur Rechenschaft ziehen, die unser Klima jahrelang ruiniert haben“, sagte DUH-Geschäftsführer Sacha Müller-Kreiner, einer der Kläger in den vier geplanten Fällen, während einer Pressekonferenz. Die Organisationen setzen den Unternehmen eine Frist von wenigen Wochen, um auf ihre Forderungen zu reagieren. Andernfalls würden die NGOs Klagen vor deutschen Gerichten einreichen. Zivilklagen vor Landgerichten würden eine Verletzung des Eigentums, der Gesundheit und der Bürgerrechte geltend machen, mit Argumenten aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs. „Wir werden notfalls wieder vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger.

In einer unerwarteten, weithin als historisch gepriesenen Entscheidung entschied das höchste deutsche Gericht im April, dass die staatliche Klimagesetzgebung unzureichend sei, was die Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer Verschärfung der Klimaziele veranlasste. Das Gericht argumentierte, dass die Emissionsreduktionspläne der Regierung zukünftige Generationen überfordert und die Freiheiten junger Menschen eingeschränkt hätten. Das Urteil gab den Bürgern ein Klageverfahren, aber Klagen für mehr Klimaschutz werden wahrscheinlich keinen Erfolg haben, es sei denn, wir befinden uns in einer Situation, in der der Staat seine objektive Schutzpflicht verletzt. Zur Erforschung des Energie- und Umweltrechts) sagte er damals gegenüber Clean Energy Wire.

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NGOs argumentieren nun, dass Unternehmen auch die Grundrechte respektieren und die Zukunft künftiger Generationen schützen müssen. „Das bedeutet, dass Unternehmen auch die Klimagrenze des Pariser Abkommens einhalten müssen.“ schreiben DUH auf ihrer Website.

Auch DUH und Greenpeace haben immer wieder auf ein weiteres historisches Klimaurteil als Vorbild für ihre Arbeit hingewiesen. Niederländisches Gericht Es entschied im Mai, dass die riesige Ölhülle ihre Emissionen reduzieren soll. Eine der Anwältinnen, Rawda Verhein, sagte, dass die deutschen Rechtsnormen nun einen „ähnlichen Rahmen“ für NGO-Fälle bieten. Das Urteil habe Konsequenzen nicht nur für die Geschäfte der Unternehmen in Deutschland. „Wenn wir diesen Fall in Deutschland gewinnen, muss auch das Volkswagenwerk in Mexiko schnell umstellen.“

In einer ersten Entscheidung seiner Art bestätigte der niederländische Oberste Gerichtshof im Jahr 2019 ein Urteil eines niedrigeren Gerichts, das die Regierung dazu zwang, die Emissionsreduktionsziele zu erreichen. Der Fall hat nicht nur deutsche Aktivisten inspiriert, sondern auch in vielen anderen Ländern zu ähnlichen Klimagerechtigkeitsklagen geführt, darunter Belgien, Frankreich, Irland, Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz und Norwegen.