Limburger Zeitung

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Die Reform für Nicht-EU-Arbeitnehmer wird im März 2024 in Kraft treten

Die Reform für Nicht-EU-Arbeitnehmer wird im März 2024 in Kraft treten

Ein Regierungssprecher gab bekannt, dass im März 2024 eine bahnbrechende Reform des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes umgesetzt wird.

Das genaue Datum der Reform des deutschen Einwanderungsrechts

Knapp zwei Wochen nachdem deutsche Politiker angedeutet haben, durch den Bundestag ein punktebasiertes Einwanderungsgesetz einzuführen, steht ein Termin für die Verabschiedung des neuen Gesetzes fest.

Laut einem exklusiven Interview mit die lokaleEin Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, das neue Gesetz werde voraussichtlich ab März 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz soll mehr Fachkräfte von außerhalb der Europäischen Union dazu ermutigen, nach Deutschland zu ziehen und dazu beitragen, den rekordverdächtigen Arbeitskräftemangel im Land zu beheben. Derzeit wird ein Arbeitsvisum nur Nicht-EU-Bürgern erteilt, die über ein konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in Deutschland verfügen. Das neue Gesetz sieht die Einführung eines Punktesystems vor Chancenkarte („Zufallskarte“).

Die Chancenkarte Arbeitssuchende, die finanziell für ihren Lebensunterhalt sorgen können, dürfen während der Arbeitssuche bis zu einem Jahr in Deutschland leben. Im Gegensatz zu aktuellen Visa, die Bewerber an bestimmte Positionen binden, ist das Chancenkarte Es wird den Inhabern auch ermöglicht, den Arbeitsplatz zu wechseln und eine befristete oder Teilzeitbeschäftigung zu übernehmen, während sie nach langfristigen Arbeitsplätzen suchen.

Die Regeln zur Familienzusammenführung werden gelockert

Das neue Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die nach März 2024 nach Deutschland kommen, größere Chancen haben, ihre Familien nach dem Umzug mitzunehmen.

Personen, die nach der Umsetzung der Reformpolitik nach Deutschland kommen, können künftig ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um ihre Eltern oder Schwiegereltern in die Bundesrepublik zu holen.

Außerdem soll es den Menschen erleichtert werden, Kernfamilienmitglieder nach Deutschland zu holen. „Im Zuge des späteren Übergangs der Kernfamilie (also Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder) zur Fachkraft kann künftig grundsätzlich auf den Nachweis ausreichender Wohnfläche verzichtet werden“, sagte der Sprecher . die lokale.

Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die nach den neuen Gesetzen nach Deutschland kommen, müssen weiterhin nachweisen, dass sie Familienangehörigen, die sie in Deutschland nachziehen möchten, finanziell unterstützen können, müssen aber nicht nachweisen, dass sie über „ausreichend Wohnraum“ verfügen, den sie einmal bewohnen können Sie kommen an.

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Bildnachweis des Daumens: Kzenon/ Shutterstock.com

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