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Konsolidiertes Patentgericht wieder auf Kurs – Bundesverfassungsgericht weist Anträge auf vorzeitigen Rechtsschutz ab

Am 9. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung mit Auswirkungen auf viele in Europa tätige Unternehmen gefällt. Seit Jahrzehnten arbeiten die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten an der Schaffung eines Paneuropäischen Integrierten Patentgerichts (EPG). Im Laufe der Jahre musste das Projekt viele Hindernisse überwinden, wobei viele Kommentatoren bezweifelten, dass es jemals ein neues Patentstreitsystem geben wird.

Lass uns nochmal gehen

Als der deutsche Gesetzgeber erstmals ein Gesetz zur Anerkennung des UPC-Abkommens (UPCA) verabschiedete, reichte ein privater Patenttrainer Verfassungsbeschwerde ein. Im Februar 2020 gelang es ihm, das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen aufzuheben. Das hält die Regierung nicht davon ab, voranzukommen. Dies schickte den Gesetzentwurf zurück an das Parlament und fügte den erläuternden Kommentaren einen Wortlaut hinzu. Diesmal verabschiedete es die Unter- und Oberkammer mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Mehrere Gegner legten Verfassungsbeschwerde gegen das zweite Gesetz zur Anerkennung des EPGÜ ein. Außerdem forderten sie das Verfassungsgericht auf, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren. Nach verfassungsrechtlicher Gepflogenheit legte der Bundespräsident für das Urteil des Verfassungsgerichtshofs seine Feder nieder.

Verletzt nicht die verfassungsmäßigen Rechte

In seinem Urteil vom 9. Juli lehnte das Verfassungsgericht einen vorläufigen Rechtsschutz ab. Diese Entscheidung basiert auf zwei Gründen. Erstens sind die Anforderungen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts an einstweilige Anordnungen streng, insbesondere wenn der Gegner die Ratifizierung eines internationalen Abkommens verhindern will. Im vorliegenden Fall haben die Gegner nicht genug nachgewiesen, warum die UPCA-Zulassung ihre verfassungsmäßigen Rechte behindert und irreparablen Schaden anrichtet.

Zweitens hat das Verfassungsgericht das Argument nicht akzeptiert, dass Art. 20 EPGÜ den Vorrang des Unionsrechts und die durch diese Politik geschaffenen Ausnahmen im deutschen Verfassungsrecht berührt. Gemäß Artikel 20 macht UBC vom EU-Recht Gebrauch und respektiert seinen Vorrang. Während des Gerichtsverfahrens argumentierte die Bundesregierung, dass diese Vorschrift die Rechtsstaatlichkeit bekräftigt, wenn sie auf den Vorrang des EU-Rechts verweist. In seiner Schlussfolgerung stimmte das Verfassungsgericht gleichzeitig zu und bestand darauf, dass es die ihm gemäß den Urteilen von Maastricht und Lissabon zugewiesenen Befugnisse weiterhin ausübt.

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In der Schlussnote markiert die Entscheidung vom 9. Juli auch das Ende der anhängigen Verfahren zu Qualifikationen. Verfassungsbeschwerden werden abgewiesen, weil sie aus den gleichen Gründen nicht zugelassen werden.

Was kommt als nächstes?

Theoretisch könnte der Bundespräsident nun voranschreiten, ein Gesetz zur Anerkennung des EPGÜ unterzeichnen und verkünden. Laut Verfassungsnormen wird von ihm erwartet, dass er eine Entscheidung über eine vorzeitige Entlastung abwartet. Ob er die Entscheidung(en) über die Klageabweisung in Bezug auf die zu verleihenden Qualifikationen abwartet, ist noch nicht ersichtlich. Es wird jedoch erwartet, dass das Gesetz bald verabschiedet wird und am Tag nach seiner Bekanntgabe in Kraft tritt.

Was bedeutet das für potenzielle Nutzer von UBC und dem neuen System? Bevor die neue Patentklage live gehen kann, müssen weitere Schritte unternommen werden. Erstens ist eine ausreichende Anzahl von Teilnehmerstaaten erforderlich, um das Protokoll zum vorläufigen Antrag des EPGÜ zu unterzeichnen. Dadurch werden die Mittel freigesetzt, die für den Aufbau der Infrastruktur benötigt werden. Zweitens muss Deutschland seine Zulassungsurkunde hinterlegen. Drei Monate später trat das EPGÜ endlich in Kraft und der Prozess begann.

Auswirkungen auf Unternehmen, die in Europa tätig sind

Nach vielen Drehungen und Wendungen wird jeder vernünftige Kommentator vorsichtig sein, Berichte über die Zukunft von UPC zu veröffentlichen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren scheint es, dass das paneuropäische Patentstreitsystem endlich in Kraft treten könnte. Er bezieht sich auf die Vor- und Nachteile paneuropäischer Mandate und paneuropäischer Praktiken für ungültige Patente. Zugegeben, niemand kann die Qualität zukünftiger Gerichtsentscheidungen vorhersagen. Für europäische Patentinhaber, die über den Verlust von IP-Rechten besorgt sind, ist es jetzt an der Zeit, Kronjuwelen zu identifizieren und sich aus dem System zurückzuziehen.

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