Ein vorzeitiger Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) könnte für die Partei bei der bevorstehenden Landtagswahl in Deutschland von Vorteil sein, meint Günther Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Der frühere Parlamentarische Staatssekretär sagte: „Wir müssen die AfD einschließlich ihrer Tochterorganisationen in erster Linie politisch bekämpfen und bei jeder Verbotsmaßnahme sehr genau prüfen, ob sie dieser Partei mehr nützen als schaden könnte.“ kurzfristig.“ Im Bundesinnenministerium, zur Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Der CDU-Politiker sagte, in der Jugendorganisation der AfD, der Jung Alternative (JA), sei „ein zunehmender Extremismus“ zu beobachten. Krings meinte, es wäre gerechtfertigt, zumindest sorgfältig über ein Verbot dieses Vereins nachzudenken.
Er betonte, dass „die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes für den Erfolg des Verbots entscheidend und unabdingbar sind.“
Allerdings hat nur die Bundesregierung, nicht die Opposition, Zugriff auf diese von den Geheimdiensten erlangten Informationen. Es obliegt daher der Bundesregierung, eine Beurteilung vorzunehmen, auf deren Grundlage nur sie ein solches Verbot erlassen kann.
Über das Verbot der Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag könnte einen ähnlichen Antrag stellen. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben diese Möglichkeit.
Allerdings kann nur der Innenminister einen überregional tätigen Verein verbieten. So hat Innenministerin Nancy Wieser von den Mitte-Links-Sozialdemokraten im vergangenen Jahr die Neonazi-Gruppe Hammerskins Deutschland verboten.
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