Limburger Zeitung

Deutsche und europäische Nachrichten, Analysen, Meinungen und aktuelle Nachrichten des deutschen internationalen Senders.

Die Bundesregierung wird digitale Aktien auf der Blockchain ausgeben

Die Bundesregierung wird digitale Aktien auf der Blockchain ausgeben

Am 5. April das Bundesfinanzministerium Fuß Die „Future Finance Act“-Gesetzgebung, die von der weiteren Digitalisierung der Kapitalmärkte durch neue Finanzinnovationen wie die Ausgabe digitaler Wertpapiere per Blockchain spricht.

Auch die Übertragbarkeit von Krypto-Assets soll geprüft werden.

Bemerkenswerterweise konzentriert sich die Gesetzgebung auch auf eine flexible Regulierung und eine günstige Atmosphäre für Start-ups, sich entwickelnde Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, um einen einfachen Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte in dem Gesetz: „Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und sich entwickelnde Unternehmen machen. Deshalb arbeiten wir daran, den Zugang zum Kapitalmarkt zu verbessern und die Kapitalbeschaffung zu erleichtern. Kleine und mittlere Unternehmen.“ Davon werden auch Unternehmen profitieren.“

Der Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht weitreichende Maßnahmen und umfassende Regelungen aus dem Aktiengesetz, dem Kapitalmarktgesetz und dem Steuergesetz vor.

Dieses neue Gesetz vereinfacht den Prozess für institutionelle Anleger, in Start-ups, kleine Unternehmen und SPACs zu investieren, und senkt auch die Mindestmarktkapitalisierung, die für Börsengänge (IPO) erforderlich ist, von 1,25 Mio. € auf 1 Mio. €, was diesen Unternehmen den Einstieg erleichtert öffentlich.

Wird das vorgeschlagene Regelwerk verabschiedet, wird es für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 100 Millionen Euro umgesetzt.

Deutschland ist Mitglied der im Aufbau befindlichen Gruppe der Sieben (G7)-Staaten Strenge Vorschriften zur Kontrolle des kryptografischen Raums Zum Schutz der Verbraucher.

Siehe auch  Der deutsche Oberste Gerichtshof bestätigt die nächtliche Ausgangssperre in der COVID-19-Schlacht