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Deutschland verliert Berufung zur Gosprom-Pipeline, Sieg für Polen

Deutschland verliert Berufung zur Gosprom-Pipeline, Sieg für Polen

Das Logo des russischen Gasunternehmens Gasprom ist am 6. Juni 2019 beim St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) in Russland auf einer Tafel zu sehen. REUTERS / Maxim Shemetov

BRÜSSEL, 15. Juli (Reuters) – Deutschland hat am Donnerstag seinen Kampf gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verloren, das den Zugang zum Gasprom (GAZP.MM) für die OPAL-Pipeline, die die Nortstream-Pipeline des russischen Gasproduzenten mit dem Land verbindet, beschränkt, nachdem ein Fusion mit Polen.

Der Fall ist Teil einer langjährigen Kontroverse um Russlands Gastransport nach Europa, die Polen und andere osteuropäische Länder gegen Deutschland gedrängt hat.

Die Pipeline Opal North Stream 1 ist mit europäischen Küstenabschnitten verbunden. Die 470 km lange Pipeline führt von Norddeutschland nach Tschechien und hat eine Erdgaskapazität von 36 Milliarden Kubikmetern pro Jahr.

Russland plant, seine Gasexportkapazität nach Deutschland durch das Pipelineprojekt Nortstream 2 zu verdoppeln, das seine eigene Küstenverbindung namens Eugene nutzen wird.

Nach der Aufhebung einer EU-Entscheidung durch das Untergericht im Jahr 2019 hat Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Berufung eingelegt, um Gosprom zu gestatten, die Lieferungen nach Europa über die OPAL-Pipeline zu erhöhen. Das Schiedsgericht folgte der Anfechtung Polens gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission.

Der EuGH wies Deutschlands Argumente zurück, die „Energieeinheit“ sei ein politisches Konzept und kein juristisches Thema, und sagte, es brauche eine Kommission, um die Risiken der Gasversorgung der EU-Märkte zu prüfen.

„Die Rechtmäßigkeit jeglicher Maßnahmen von EU-Einrichtungen, die der EU-Energiepolitik unterliegen, muss im Lichte des Grundsatzes der Energiesolidarität beurteilt werden“, so die Richter.

Rechtssache C-848/19B Deutschland gegen Polen.

Bericht von Fu Yun Chee, Zusatzbericht von Vera Eckert in Frankfurt; Herausgegeben von David Goodman und Emilia Chithol-Madeirais

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