Limburger Zeitung

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Was ist der Sinn des abgeschwächten Lieferkettengesetzes, das deutsche Unternehmen benachteiligt?

Was ist der Sinn des abgeschwächten Lieferkettengesetzes, das deutsche Unternehmen benachteiligt?

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich ein neues Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen rechtlich für Menschenrechts- und Umweltverletzungen innerhalb ihrer globalen Lieferketten verantwortlich macht.

Das Gesetz, das ähnlichen Schritten in Frankreich und den Niederlanden folgt, verlangt von deutschen Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Due-Diligence-Verfahren einzuführen, die Missbräuche innerhalb ihrer Lieferketten verhindern und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen ergreifen.

Wer die Anforderungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt, muss im schlimmsten Fall Geldstrafen in Höhe von 2 % seines weltweiten Jahresumsatzes zahlen.

All dies hat die edelsten Absichten. Das Gesetz soll zum Beispiel Missbrauch wie Kinderarbeit reduzieren. Bundesarbeitsminister Hubertus Hill sagte, dass das Bewusstsein für Menschenrechte in globalen Lieferketten wächst und dass dies „Täuschung und Wohlstand sollten nicht als Gegensätze angesehen werden.“

Im vergangenen Jahr skizzierte Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller eine Vision für eine Vorreiterrolle im Konzept einer gerechten Globalisierung. Er sagte Reportern, dass weltweit noch immer rund 70 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. „Die Ausbeutung von Mensch, Natur und Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage der Weltwirtschaft und unseres Wohlstands werden.“Er sagte. „Es wäre ein Rückschlag, der uns zurückschlagen würde. Unser Sozial- und Wirtschaftsmodell könnte ein Modell für eine globale Wirtschaft sein.“

Also, was ist das Problem? Zunächst einmal ist niemand mit der Gesetzgebung sehr zufrieden. Aktivisten beklagen, dass die Angelegenheit nicht weit genug gegangen sei und nur sehr wenige Unternehmen betroffen seien. Ab 2023, wenn das Gesetz in Kraft tritt, gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland – das sind etwa 900. Ab 2024 sind es Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, davon sind rund 4.800 betroffen Die Behörde (BEV) sagt, dass zunächst 40 deutsche Lebensmittel- und Getränkeunternehmen betroffen sein werden.

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