Limburger Zeitung

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Ein neues Gesetz in Deutschland gibt den Menschen das Recht, Fertiggerichte in Mehrwegbehältern zu erhalten

Ein neues Gesetz in Deutschland gibt den Menschen das Recht, Fertiggerichte in Mehrwegbehältern zu erhalten

Ein neues Gesetz in Deutschland gibt den Menschen das Recht, Fertiggerichte in Mehrwegbehältern zu erhalten

Die Verordnung trat Anfang 2023 in Kraft

Seit dem 1. Januar ist die deutsche Gastronomie von neuen Vorschriften betroffen, die Lebensmittelunternehmen zur Einführung verpflichten Wiederverwendbare Verpackungsoption. Das Gesetz wurde bereits im Mai 2021 verabschiedet und soll 2023 in Kraft treten, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf diesen Übergang vorzubereiten.

Trotz der neuen Beschränkungen für Take-Away-Services gibt es viele Menschen, die von der Bereitstellung von Mehrwegverpackungen befreit sind, z. B. Convenience-Stores mit geringem Personal oder Pizzakartons.

Darüber hinaus sagten Verbraucherschutzorganisationen, dass die Vorschriften den Verbrauchern die Verantwortung auferlegen, da sie wählen können, ob sie wiederverwendbare Verpackungen verwenden oder ihre eigenen mitbringen möchten, wenn sie Abfall vermeiden möchten. Laut einer Mitteilung von ist es jedoch immer noch ein zaghafter Schritt in Richtung Abfallreduzierung, was eine Umkehrung des Verpackungstrends darstellt Bundesumweltminister Stevi Lemke.

Neue Verpackungsverordnung

Laut einer Mitteilung des BundesumweltministeriumAlles Servieren von Speisen oder Getränken Gehen Nun müssen den Kunden wiederverwendbare Behälter zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Becher für jede Getränkegröße, die der Veranstaltungsort serviert.

Darüber hinaus sieht das Gesetz auch vor, dass Unternehmen keine Preisabschreckung auf Mehrwegbehälter anwenden können. Das bedeutet, dass sie keine zusätzliche Gebühr erheben können. Vielmehr können sie Sie erheben ein Pfand für den Container, müssen es aber nicht. In der Zwischenzeit muss das Pfand vollständig zurückerstattet werden, wenn der Kunde den Container zurückgibt.

Das gilt für alle Lebensmittelgeschäfte mit einer Fläche von 80 Quadratmetern oder mehr als fünf Beschäftigten. So muss beispielsweise die Kette kleiner Bäckereien in Bahnhöfen weiterhin Mehrwegbehälter anbieten.

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Bundesumweltminister Stevie Lemke wurde in einer Pressemitteilung zitiert, dass die Abfälle der Take-Away-Branche Deutschland zunehmend beunruhigen. Gleichzeitig könne Deutschland noch mehr für die Verpackungstransformation tun, fügte sie hinzu.