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Aufhebungsvertrag erhalten – So sollten Sie vorgehen

Aufhebungsvertrag erhalten – So sollten Sie vorgehen

Damit Sie wissen was nach Erhalt eines Aufhebungsvertrages zu tun ist, möchten wir Sie im folgenden Artikel mit den wichtigsten Aspekten der Beendigung eines Arbeitsvertrages in Form des Aufhebungsvertrages vertraut machen.

Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben bedeutet, seinen Arbeitsvertrag und die arbeitsvertraglichen Leistungen einvernehmlich zu beenden. Im Allgemeinen hat eine Aufhebungsvereinbarung zur Folge, dass beide Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag befreit werden.

Nicht sofort unterschreiben

Nach Erhalt Ihres Aufhebungsvertrages sollten Sie diesen nicht sofort unterschreiben, denn dann wäre er rechtsgültig. Stattdessen sollten Arbeitnehmer Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen und das am Besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der ebenfalls ein Auge für mögliche Fallstricke des Vertrages hat.

Obwohl es in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung im deutschen Arbeitsrecht gibt, werden Abfindungen häufig von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlt. Die Abfindungszahlung ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise seinem Anwalt. Die Höhe einer Abfindung steigt normalerweise mit steigender Betriebszugehörigkeit: Das heißt wenn Sie ein langjähriger Mitarbeiter des Unternehmens sind, haben Sie gute Chancen auf eine hohe Abfindung.

Dinge, die im Aufhebungsvertrag zu prüfen sind

Der Aufhebungsvertrag sollte von beiden Parteien und ohne Zwang unterzeichnet werden, um rechtskräftig zu sein. Außerdem sollte überprüft werden

  • Ob der Aufhebungsvertrag rechtlich einwandfrei und der Wortlaut korrekt ist
  • Ob es eine Klausel gibt, die das Risiko der Sperrfrist des Arbeitslosengeldes verringert
  • Ob eine vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag festgehalten ist

 

Siehe auch  Reform des deutschen Einwanderungsrechts