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Bundesregierung schafft neuen Rechtsrahmen für Pandemie-Regeln

Bundesregierung schafft neuen Rechtsrahmen für Pandemie-Regeln

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen rechtlichen Rahmen für die Regelungen und Regeln im Zusammenhang mit der Pandemie vorgelegt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen rechtlichen Rahmen für die Regelungen und Regeln rund um die Pandemie vorgelegt. Die meisten der derzeitigen Virusbeschränkungen des Landes laufen bis zum 20. März aus.

Die Regelungen umfassen Themen wie Maskenpflicht, Social Distancing, Impfnachweise, Genesung von Krankheiten oder negative Tests, um an bestimmten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen zu können.

Der Rahmen ermöglicht es den Landesregierungen auch, ohne besonderen parlamentarischen Beschluss grundlegende Schutzmaßnahmen zu verhängen, z. B. eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bundesweit bleibt die Maskenpflicht in Zügen und Langstreckenflügen bestehen.

Bundeskanzler Olaf Schulz und die Gouverneure der Bundesstaaten haben im vergangenen Monat einen Drei-Stufen-Plan gebilligt, um viele der verbleibenden Virusbeschränkungen bis zum 20. März zu beenden.

Käufer dürfen wieder nicht lebensnotwendige Geschäfte ohne Impfnachweis oder Genesung von COVID-19 betreten. Auch die Regeln für den Besuch von Restaurants und Bars wurden gelockert und die Beschränkungen für private Zusammenkünfte von Geimpften aufgehoben.

Die Zahl der in Deutschland gemeldeten neuen Virusfälle ist in den vergangenen Tagen gestiegen. Laut der Seuchenbekämpfungsbehörde des Landes meldeten die Gesundheitsämter am Mittwoch 215.854 neue Fälle, gegenüber 186.406 eine Woche zuvor.

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