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Alle Flüge wurden heute von britischen Flughäfen storniert

Alle Flüge wurden heute von britischen Flughäfen storniert

Ein weiterer Tag bringt Dutzende von annullierten Flügen, die von britischen Reisenden betroffen sind. Reisende, die versuchen, über die Osterferien zu reisen, sehen sich an Flughäfen in ganz Großbritannien mit weit verbreiteten Stornierungen konfrontiert.

Wieder einmal haben British Airways und easyJet mehr als 80 Flüge zwischen ihnen von ihren beiden Hauptstützpunkten London Heathrow bzw. London Gatwick eingerichtet.

British Airways hat am selben Tag keine Stornierungen vorgenommen. Die Fluggesellschaft sagt, dass die Passagiere aufgrund von Ressourcenproblemen für ein oder zwei Wochen über Flugausfälle informiert wurden.

Als Ursache für die Probleme nennen beide Unternehmen krankheitsbedingten Personalmangel.

Hier sind die bisher stornierten Flüge von Heathrow von British Airways und von Gatwick von easyJet.

British Airways hat am Donnerstag bisher 52 inländische, europäische und nordafrikanische Flüge zum und vom Flughafen Heathrow gestrichen, darunter wichtige Urlaubsziele wie Marrakesch, Palma de Mallorca und Larnaca auf Zypern.

British Airways von/nach Heathrow

Gesüßt

  • Aberdeen
  • Glasgow
  • Edinburgh
  • Newcastle
  • Belfast
  • Manchester

europäisch

  • Amsterdam (2)
  • Zürich (2)
  • Genf
  • Marrakesch
  • Palma de Mallorca
  • Brüssel
  • Mailand Malpensa
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Hannover
  • Berlin
  • Stockholm
  • Barcelona
  • Madrid
  • Tirana
  • Dublin
  • Oslo
  • Larnaka

Unterdessen hat easyJet am Donnerstag bisher mindestens 30 Flüge von seiner größten Basis, Gatwick, storniert. Es umfasst die wichtigsten Urlaubsziele in Griechenland.

EasyJet von und nach Gatwick

  • Amsterdam
  • Zakynthos (Zante)
  • Preveza
  • Kefalonia
  • München
  • Krakau
  • Brindisi
  • Montpellier
  • Dubrovnik
  • Mailand Bergamo
  • Mailand Linate
  • Salzburg
  • Ibiza
  • Berlin
  • Pisa

Alle Passagiere, deren Flüge annulliert wurden Sie haben Anspruch auf neue Flüge und, wenn die Ursache eine Krankheit des Personals ist, auf eine Barentschädigung – wenn die Annullierung weniger als zwei Wochen zurückliegt.

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